Entscheidung des BVerfG
wird Thema im Innenausschuss
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sog. Vorratsdatenspeicherung wird Thema im Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags. Das hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Hörter, mitgeteilt. Das höchste deutsche Gericht hatte eine anlasslose Speicherung von Daten nicht grundsätzlich moniert, sondern die konkrete gesetzliche Ausgestaltung für verfas-sungswidrig erklärt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei dabei nicht ge-wahrt, so das Bundesverfassungsgericht. Die jetzt entstandene Sicherheitslücke müsse nun rasch durch eine verfassungsfeste gesetzliche Neuregelung geschlos-sen werden, so Hörter.
"Die Vorratsdatenspeicherung hat wichtige Ermittlungserfolge möglich gemacht. Durch sie ist es insbesondere bei Straftaten aus dem Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität gelungen, in die Tiefe aufzuklären. Die Strafverfolgungsbehörden brauchen dieses Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor schweren und schwersten Straftaten schützen zu können. Deshalb muss nun schnell eine Regelung erarbeitet werden, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht kritisierte Regelung war in der Großen Koalition gemeinsam von CDU, CSU und SPD beschlossen worden. Die SPD hat seinerzeit die Notwendigkeit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung gesehen. Es stellt sich jetzt die Frage, ob sie sich hier in Rheinland-Pfalz an diese Grundsatzentscheidung gebunden fühlt. Im Innenausschuss wollen wir von der SPD-geführten Landesregierung u.a. wissen, wie ihre Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung sind, wie sie dieses Instrument grundsätzlich beurteilt und ob und inwieweit sie eine verfassungsfeste Neureglung unterstützen wird.“
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